Das Urheberrecht wird durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) geregelt. Das Gesetz schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wie zum Beispiel Bücher, Musik, Filme, Bilder und Software.
Entstehung
Das Urheberrecht entsteht automatisch, sobald ein Werk in einer individuellen und schöpferischen Form erstellt wird. Es ist nicht erforderlich, das Werk zu registrieren oder ein Copyright-Symbol anzubringen. Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht, das Werk zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen oder vorzuführen sowie Bearbeitungen oder Übersetzungen anzufertigen.
Dauer
Das Urheberrecht gilt in der Schweiz für das Leben des Urhebers bzw. der Urheberin und 70 Jahre nach seinem oder ihrem Tod. Nach Ablauf dieser Schutzfrist wird das Werk gemeinfrei und kann von jedermann frei genutzt werden.
Weiteres
Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Beschränkungen im Urheberrecht. Zum Beispiel erlaubt das Zitatrecht die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken zu zitierenden Zwecken. Auch die private Nutzung von Werken für den persönlichen Gebrauch ist in der Regel erlaubt, solange sie nicht kommerziell ist.
Das Urheberrecht ermöglicht es Urhebern, ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke zu erhalten. Bei Verletzung des Urheberrechts kann der Urheber oder die Urheberin rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatzansprüche geltend machen.
In der Schweiz gibt es auch verwandte Schutzrechte, die den Schutz von Leistungen wie Tonträgern, Sendeunternehmen oder Filmproduzenten regeln. Diese Schutzrechte gewähren ähnliche Rechte und Schutzfristen wie das Urheberrecht.
Das Urheberrecht ist Teil internationaler Abkommen und Verträge, wie zum Beispiel dem Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst. Dadurch werden auch ausländische Werke in der Schweiz geschützt und schweizerische Werke in anderen Ländern.
Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte sind teils so komplex, dass sich teils Rechtsanwälte ausschliesslich auf diese Thematik spezialisiert haben.